Nominierungsprozess und timing
Die außergewöhnliche Geschichte und das Erbe der Armenkolonien (Koloniën van Weldadigheid) dürfen nicht verloren gehen. Seit 2012 arbeiten verschiedene Partner (3 Provinzen, 8 Gemeinden und zahlreiche andere Organisationen und Behörden aus Belgien und den Niederlanden) zusammen, um die Armenkolonien gemeinsam als Welterbe vorzutragen.
Einreichung des überarbeiteten Nominierungsdossiers 2020
Am Montag, den 20. Januar 2020 haben der flämische Minister Matthias Diependaele und die niederländische Ministerin Ingrid van Engelshoven das umfangreiche und überarbeitete Nominierungsdossier für die Armenkolonien im ehemaligen Landstreicherbauernhof in der Kolonie Wortel unterzeichnet. Das Dossier wird von flämischer Seite vorgetragen und für diesen Sommer vom Welterbekomitee in Fuzhou (China) beurteilt.
Der flämische Minister Matthias Diependaele, die niederländische Ministerin Ingrid van Engelshoven, der Vizegouverneur der Provinz Drenthe Cees Bijl und zwei Vizegouverneur der Provinzen Antwerpen Kathleen Helsen und Jan De Haes erkundeten am Montag, den 20. Januar die Kolonie Wortel mit dem Fahrrad. Weitere Informationen können Sie dem Newsletter entnehmen, in dem auf die Überreichung des geänderten Nominierungsdossiers an beide Minister eingegangen wird.
Was ändert sich, wenn die Armenkolonien den Welterbestatus erhalten?
Was ändert sich, wenn die Armenkolonien den Welterbestatus erhalten? Für die Gebiete ist dies ein bedeutender Impuls, ein Sternestatus sozusagen. Durch den Welterbestatus können mehr Touristen, Unternehmen und Investoren gewonnen werden und ist ein größeres internationales Netzwerk möglich. Es ist auch eine Art Sicherheit, dass die Stätten „geschützt“ werden.
Der Welterbestatus wird sich nicht wie eine Art „Käseglocke“ über das Gebiet legen. Die Gebiete werden keine unveränderlichen Freilichtmuseen. Es muss jedoch dauerhaft über ihren herausragenden universellen Wert gewacht werden. Neue Entwicklungen müssen auf den Charakter und die Tragkraft einer Armenkolonie abgestimmt werden. Wenn die Armenkolonien als Welterbe geschützt werden, wäre dies vor allem eine Auszeichnung für den jahrelangen Einsatz zahlreicher Einwohner, Organisationen und Behörden für diese Gebiete.
Die sieben Armenkolonien werden sich in Zukunft weiterhin dafür einsetzen, die gemeinsame Geschichte der Armutsbekämpfung durch Arbeit in der Landwirtschaft und sozialen Aufstieg zu vermitteln. Dies geschieht mit den zahlreichen aktiven Partnern in den Gebieten. Es gibt vier Besucherzentren, die die Geschichte präsentieren: Die Testkolonie in Frederiksoord, Ommerschans, das Besucherzentrum Kolonie 5-7 in Merksplas und das nationale Gefängnismuseum (Nationaal Gevangenismuseum) in Veenhuizen.
Entscheidung des Welterbekomitees 2018
Auf der jährlichen internationalen Sitzung in Manama (Bahrain) entschied sich das Welterbekomitee (21 Vertreter von Staaten, die der Welterbekonvention beigetreten sind), der Empfehlung von ICOMOS („Deferral“) nicht zu folgen. Die Kolonien bekamen Überarbeitungsempfehlungen mit und wurden gebeten, es innerhalb von drei Jahren erneut zu versuchen („Referral“).
Assistance Process mit Icomos
Im Rahmen der Sitzung des Welterbekomitees 2018 kam man zu dem Schluss, dass die Armenkolonien potenziell für den Welterbestatus in Betracht kommen. Mit einem sog. „Referral-Beschluss“ wurden die Niederlande und Belgien gebeten, das Dossier innerhalb von drei Jahren zu überarbeiten und neu vorzulegen. Teil dieses Beschlusses war die Möglichkeit eines „Assistance process“ durch ICOMOS zur Verstärkung des Nominierungsdossiers. Im Januar 2019 begann diese Zusammenarbeit mit einem intensiven Programm, gefolgt von zusätzlichen Studien, dem Austausch wissenschaftlicher Kenntnisse zwischen verschiedenen Experten und einer Mission vor Ort. Daraus entstand ein Empfehlungsbericht von ICOMOS, in dem ICOMOS zu der Überzeugung gelangte, dass freie und unfreie Kolonien Teil eines Systems der Armutsbekämpfung durch inländische Kolonisation sind. Diese Ideen wurden international vielfach aufgegriffen und liegen einem besonderen weltweiten Sozialexperiment zugrunde. ICOMOS bleibt jedoch kritisch hinsichtlich der Ebenmäßigkeit der Landschaft und bittet die Niederlande und Belgien, die Nominierung entsprechend zu ändern. Die Landschaft ist intakt, soweit die ursprüngliche Kolonienlandschaft und ihre Funktion als Landwirtschaftskolonie sichtbar sind und dieser Aspekt durch später hinzugekommene Bebauung unterstrichen wird. Konkret bedeutet dies, dass das zu nominierende Gebiet auf die Kolonien Frederiksoord (NL), Wilhelminaoord/Vierdeparten (NL), Wortel (B) und Veenhuizen (NL) beschränkt wird.
Eingereicht 2017
Am 20. Januar 2017 wurde das Nominierungsdossier in Paris dem Welterbekomitee feierlich übergeben. Experten von ICOMOS (The International Council on Monuments and Sites) haben sich mit dem Dossier befasst. Sie besuchten die einzelnen Kolonien und empfahlen dem Welterbekomitee ein „Deferral“ (d. h. eine gründliche Überarbeitung des Dossiers).
Vortrag durch die Niederländische und Flämische Regierung 2016
Am 2. Dezember 2016 gab der flämische Ministerpräsident Geert Bourgeois, zu dessen Zuständigkeitsbereich auch die Außenpolitik und das historische Immobilienerbe gehören, die Entscheidung bekannt, das Nominierungsdossier für die Armenkolonien für einen Platz auf der UNESCO-Welterbeliste vorzutragen. Auf einer Veranstaltung in Veenhuizen am 21. Dezember 2016 gab die niederländische Ministerin Jet Bussemaker bekannt, sie werde das Dossier von niederländischer Seite vortragen.
Erstellung eines Nominierungsdossiers 2015-2016
Seit Mai 2015 arbeitete ein Team direkt auf eine Einreichungsfrist im Januar 2017 hin. Auch nach verschiedenen Besuchen und Empfehlungen internationaler Experten wurde das Nominierungsdossier zunehmend weiter ausgestaltet. Es kam eine Antwort auf Fragen wie: Warum sind die Armenkolonien einzigartig? Wie kommt diese Einzigartigkeit physisch in der Landschaft zum Ausdruck? Welche sind die exakten Grenzen der Welterbestätten? Wie werden die Partner den besonderen Wert der Kolonien in Zukunft bewahren? Hier können Sie lesen, wie das Nominierungsdossier aufgebaut ist.
Auf der Niederländischen und Flämischen Kandidatenliste 2015
Um für den Welterbestatus in Betracht zu kommen, mussten die Armenkolonien zunächst einen Platz auf der nationalen Kandidatenliste (Tentative List) der Niederlande und auch Belgiens erobern. Da man dem Dossier vertrauensvoll gegenüberstand, platzierte die niederländische Behörde Rijksdienst die Armenkolonien im Mai 2015 oben auf der Liste der vorzutragenden möglichen Welterbestätten. So verfuhr auch Belgien im Jahr 2015.
Prüfung durch Experten und Beteiligte 2012-2015
Es wurden verschiedene Expertengruppen und Beratungsorgane eingerichtet und untersucht, ob und warum die Armenkolonien weltweit einzigartig sind. Einwohner und Unternehmer in den Gebieten wurden in den Prozess eingebunden. In speziell gegründeten Resonanzgruppen blieben sie auf dem Laufenden und konnten ihre Interessen wahrnehmen.
Startschuss 2012
Im Juli 2012 wurde die Charter van Merksplas unterzeichnet. Alle Beteiligten, insgesamt 14 Partner, verpflichteten sich, das Nominierungsdossier gemeinsam vorzubereiten.